Wo darf man eine Drohne oder einen Quadrocopter fliegen lassen?
Hierzu gibt es in Deutschland keine festgeschriebene Gesetzeslage, jedoch bestimmte allgemeine Richtwerte, die sich je nach Bundesland voneinander unterscheiden können.
Wo darf man Drohne fliegen lassen
Ob private oder gewerbliche Nutzung – in jedem Fall gilt immer die Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, insbesondere der Privatsphäre. Auch datenschutzrechtliche Bestimmungen und Urheberrechte dürfen nicht missachtet werden.
Das Überfliegen einer Drohne mit Kamera fremder Grundstücke ist grundsätzlich auch verboten und zu sehen darf nur das sein, was von der öffentlichen Fläche aus sowieso zu sehen ist.
Mindestens ist ein 1,5 Kilometer- Abstand von Flugplätzen und Flughäfen und von Wohngebieten und Wohnsiedlungen einzuhalten. In manchen Bundesländern kann auch ein geringerer Abstand als der vorgegebene Richtwert gelten.
Ratsam ist die Einholung einer Auskunft bei der jeweiligen Gemeinde, da diese ggf. Sonderregeln haben kann. Hierzu wendet man sich am besten an das Bezirks- und Ortsamt zum Thema Aufstiegserlaubnis von Fluggeräten. Insbesondere Großstädte haben hierbei strengere Regeln.
Diese Regeln für Hobby-Drohnenpiloten sollten beachtet werden
Bei gewerblicher Nutzung ist für die jeweilige Stadt oder Gemeinde eine Flugerlaubnis einzuholen. Diese bekommt man bei der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslands. Diese Flugerlaubnis ist in dem Fall dann eine Aufstiegserlaubnis für Drohnen oder Quadrocopter.
Nach erteilter Erlaubnis in Form eines Bescheids mit Nebenbestimmungen sind diese zu beachten und es ist ein Nachweis über den durchgeführten Flugbetrieb zu führen. Bei erfolgten Unfällen sind diese der Erlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Je nach Bundesland variiert der Preis für die Aufstiegserlaubnis und liegt bei ca. 200-300 €. Die Aufstiegserlaubnis gilt dann für zwei Jahre.
Drohne mit Kamera – das ist besonders zu beachten
Was besonders bei der Nutzung von unbemannten Fluggeräten bzw. Drohnen zu beachten ist, sind einige wichtige Verbote, wie beispielsweise das Verbot des Betriebs von Luftfahrtgeräten außerhalb der Sichtweite des Steuerers, sofern kein optisches Hilfsmittel benutzt wird.
Des Weiteren ist das Überfliegen einer Drohne mit Kamera von Unglücks- oder Unfallorten oder auch Katastrophengebieten als Privatperson untersagt.
Auch über Menschenansammlungen wie Demonstrationen oder Konzerten, über Justizvollzugsanstalten, über Militäranlagen oder über Einsatzorten der Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden darf nicht geflogen werden.
Bei Aufnahmen mit einer Drohne mit Kamera dürfen fremde Personen nicht erkennbar sein, da hierfür sonst die Einwilligung der jeweiligen Person vorliegen muss.
In Deutschland besteht die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung, die die Steuerung und die Benutzung von unbemannten Fluggeräten einschließt. Hierzu sollte man bei der Versicherung extra danach fragen und gegebenenfalls eine solche Klausel in seine normale Haftpflichtversicherung hinzufügen lassen. So können Schadensfälle wie ein möglicher Absturz einer Drohne auf fremdem Gelände oder ein verursachter Schaden am fremden Eigentum abgedeckt werden.
Beachten Sie hierbei, dass der Einsatz von Drohnen im Ausland gesondert in der Versicherung eingeschlossen sein muss und zusätzlich kostet, um auch auswärts versichert zu sein. Empfohlen wird auch eine Versicherung gegen Diebstahl. Hierzu sollten Sie bei Ihrer Hausratversicherung extra nachfragen.
Bitte beachten Sie, dass die dargestellten gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zur Handhabung von Drohnen oder Quadrocoptern zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuell waren und es beim Aufruf der Website möglicherweise nicht mehr sind. Im Zweifel wird empfohlen sich eine Beratung eines Rechtsanwalts oder die persönliche Erkundigung im jeweiligen Amt einzuholen. Dieser Artikel befasst sich nicht mit der Prüfung eines bestimmten und einzelnen Falles und soll Ihnen lediglich allgemeine Informationen vermitteln.